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   OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22   

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https://dejure.org/2022,29450
OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22 (https://dejure.org/2022,29450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2022 - 6 W 39/22 (https://dejure.org/2022,29450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 6 W 39/22 (https://dejure.org/2022,29450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Auskunftspflicht

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 93 ZPO, § 704 ZPO, § 750 ZPO, § 751 ZPO
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in einem Zwangsmittelverfahren zwecks Auskunftserteilung - Auskunftspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 5. April 2022, Az. 2 O 73/20 ZV II, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der sofortigen Beschwerde fallen der Vollstreckungsschuldnerin zur Last.

  • rechtsportal.de

    Kosten eines Zwangsvollstreckungsverfahrens; Übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache; Hinauszögern einer geschuldeten Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 680
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Sie dient damit zugleich dem Schutz des Beklagten vor übereilten Klagen und der Vermeidung unnötiger Prozesse (vgl. BGH, NJW 2006, 2490 Rn. 19 mwN).

    Hieraus wird abgeleitet, dass dieser dazu die - nötigenfalls verlängerte - Klageerwiderungsfrist in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, NJW 2006, 2490 Rn. 22).

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Auch ob bei nachträglichem Eintritt der Erfolgsaussichten im Bereich des Mündlichkeitsprinzips (§ 128 Abs. 1, 3 ZPO), das im vorliegenden Vollstreckungsverfahren gerade nicht galt (§ 128 Abs. 4, § 891 Satz 1 ZPO), die Wirkung des § 93 ZPO bis zur Stellung der Sachanträge herbeigeführt werden kann (BGH, NJW-RR 2006, 773 Rn. 14; aA OLG Düsseldorf, NJW 2018, 1764, 1765), kann dahinstehen.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Für den Fall, dass es dem Rechtsschutzbegehren zunächst an der Begründetheit fehlte, ist zu beachten, dass der Gegner nach Behebung dieses Mangels noch im Sinn von § 93 ZPO "sofort" anerkennen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 999 mwN; BAGE 123, 46 Rn. 48).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Für den Fall, dass es dem Rechtsschutzbegehren zunächst an der Begründetheit fehlte, ist zu beachten, dass der Gegner nach Behebung dieses Mangels noch im Sinn von § 93 ZPO "sofort" anerkennen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 999 mwN; BAGE 123, 46 Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Auch ob bei nachträglichem Eintritt der Erfolgsaussichten im Bereich des Mündlichkeitsprinzips (§ 128 Abs. 1, 3 ZPO), das im vorliegenden Vollstreckungsverfahren gerade nicht galt (§ 128 Abs. 4, § 891 Satz 1 ZPO), die Wirkung des § 93 ZPO bis zur Stellung der Sachanträge herbeigeführt werden kann (BGH, NJW-RR 2006, 773 Rn. 14; aA OLG Düsseldorf, NJW 2018, 1764, 1765), kann dahinstehen.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Im Übrigen kann der die Zwangsmittel festsetzende Beschluss auch eine Frist setzen, innerhalb derer dem Schuldner vorbehalten bleibt, zur Abwendung der Vollziehung die zu erzwingende Handlung vorzunehmen (vgl. BT-Drucks. 13/341, S. 41; BGH, GRUR 2009, 794 Rn. 12, 29 - Auskunft über Tintenpatronen).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Es kann dahinstehen, ob er in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht, wonach etwa eine durch Urteil erlassene einstweilige Verbotsverfügung mit der Verkündung des Urteils wirksam und damit im Fall von anschließenden Zuwiderhandlungen Grundlage einer Ordnungsmittelfestsetzung sein kann, wenn die Ordnungsmittelandrohung im Urteil enthalten ist (BGHZ 180, 72 Rn. 9 ff - Ordnungsmittelandrohung; allgemein für das Unterlassungsurteil OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 2 W 13/18, juris Rn. 5 mwN; siehe auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Kap. H R. 142 mwN).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 14/07

    Nachweis der Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Danach gehört es zu den Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgelds, dass das Urteil unbedingt - wenn auch gegebenenfalls nur vorläufig - vollstreckbar ist; soweit dazu die Leistung einer Sicherheit gehört, setzt die Verhängung von Ordnungsmitteln darüber hinaus voraus, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bereits über die Leistung der Sicherheit in ähnlicher Weise wie eine Zustellung formalisiert unterrichtet war (vgl. BGHZ 131, 233, 235 ff - Unterlassungsurteil gegen Sicherheitsleistung; BGH, GRUR 2008, 1029 Rn. 7 - Nachweis der Sicherheitsleistung).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Regelmäßig entspricht es billigem Ermessen, einer Partei die Kosten aufzuerlegen, soweit sie - bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. nur BGHZ 123, 264, 266; BGH, NJW-RR 2020, 1440 Rn. 13) - ohne das angeblich erledigende Ereignis in der Hauptsache unterlegen wäre (vgl. BGHZ 83, 12; BeckOK-ZPO/Jaspersen, Stand Juli 2022, § 91a Rn. 29 mwN).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
    Regelmäßig entspricht es billigem Ermessen, einer Partei die Kosten aufzuerlegen, soweit sie - bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. nur BGHZ 123, 264, 266; BGH, NJW-RR 2020, 1440 Rn. 13) - ohne das angeblich erledigende Ereignis in der Hauptsache unterlegen wäre (vgl. BGHZ 83, 12; BeckOK-ZPO/Jaspersen, Stand Juli 2022, § 91a Rn. 29 mwN).
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
  • LG Mannheim, 13.10.2021 - 2 O 73/20

    Geheimnisschutzanordnung I - Geheimnisschutz im patentrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 W 13/18

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels betr. ein Gebrauchsmuster für eine

  • OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22

    Zulässigkeit von Schutzmaßnahmen nach dem GeschGehG im Rahmen der

    Soweit in der Rechtsprechung (LG Mannheim, GRUR-RR 2022, 301 - Geheimnisschutzanordnung; offen gelassen in der Nachinstanz nach Erledigung in der Hauptsache: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2022, Az.: 6 W 39/22, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht) und in der Literatur (BeckOK Patentrecht-Kircher, 26. Ed., § 145a PatG Rz. 22; Hoppe, GRUR-RR 2022, 307; Hoppe/Holtz/Donle, GRUR-RR 2022, 517, 528; vgl. auch bereits Haedicke, GRUR 2020, 785) gleichwohl eine Anwendung des § 145a PatG i.V.m. §§ 16 bis 20 GeschGehG in Betracht gezogen wird, schließt sich der Senat dem nicht an.

    Darüber hinaus wäre der Schuldner selbst im Falle einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechnungslegungstitels im Zwangsvollstreckungsverfahren in jedem Fall zumindest mit den Verfahrenskosten belastet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2022, Az.: 6 W 39/22, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
    Der Senat lässt wie bisher (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 6 W 39/22, juris Rn. 30) die Frage der allgemeinen Anwendbarkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren offen und insbesondere dahinstehen, ob - wovon das Landgericht ersichtlich ausgeht (ebenso Hoppe, GRUR-RR 2022, 307 f; Leister, GRUR-Prax 2022, 398) - Beschränkungen nach § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 GeschGehG namentlich hinsichtlich solcher Geschäftsgeheimnisse des Schuldners angeordnet werden könnten, über die dieser dem Gläubiger aufgrund eines Vollstreckungstitels Auskunft zu erteilen oder Rechnung zu legen hat (ablehnend OLG Düsseldorf, GRUR 2023, 677; Benkard/Tochtermann, PatG, 12. Aufl. § 145a Rn. 5; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. D Rn. 124 ff), insbesondere wenn sie noch nicht im Verfahren vorgelegt sind.
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